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Maschke
Saubere und angemessen ausgestattete Zimmer und gemütliche Gasträume, 
die grundsolide gute und schmackhafte Hausmannskost und 
die freundlichen Mitarbeiter 
waren ein stimmiger Rahmen für unseren siebentägigen Aufenthalt. Für Ausflüge in der Sächsischen Schweiz ist es ein sehr empfehlenswerter zentral gelegener Ausgangspunkt.
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Die Geschichte der Erbgerichte
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erbsealt3.jpgIn den Kolonistendörfern erhielt jeder Siedler seine Hufe – ein jeweils gleichwertiges Stück Land, welches er mit seiner Familie bewirtschaften konnte. Auch die Kirche wurde mit einer Hufe belehnt. Allein der Dorfvorsteher, der den Grundherrn in der Dorfgemeinschaft vertrat, bekam zwei Hufen – als Aufwandsentschädigung für seine höhere Verantwortung. Er übte im Auftrag des Grundherrn die niedere Gerichtsbarkeit im Dorf aus und besaß mancherlei Vorrechte (z.B. Schank- oder Handelsrechte), die ihn aus der übrigen Dorfbevölkerung hervorhoben. Ursprünglich wahrscheinlich von der Dorfgemeinschaft gewählt, übertrug sich mit Besitz und Privilegien auch das Amt auf die Nachkommen.

Je nach Herkunft der Siedler nannten sich die Dorfvorsteher Bauernmeister, Schultheiße, Heimbürgen oder – wie in unserer Region – Richter. Deren Höfe, die *ERBGERICHTE*, sind in fast allen Orten Südost-Sachsens nachweisbar und werden teilweise bis heute als Gasthöfe bewirtschaftet.

        





 
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